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Immobilien in Lima & Grundstücke in Chancay

Unterstützung für Unternehmen beim Einstieg in den peruanischen Markt – Immobilienangebote in Lima und Chancay

Zufriedenheit unserer Kunden garantiert

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Willkommen bei Fernández Unternehmensberatung – Ihr Partner für Immobilien und Unternehmensgründung in Peru

Wir bieten Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Gewerbeflächen in Lima und Chancay. Ob Sie ein neues Zuhause suchen oder in den Immobilienmarkt investieren möchten – bei uns finden Sie eine große Auswahl an Wohn- und Gewerbeimmobilien. Verwirklichen Sie Ihren Traum vom Eigenheim mit uns!

Zusätzlich bieten wir umfassende Unternehmensberatung, spezialisiert auf die Firmengründung in Peru sowie die Analyse des Immobilienmarktes und digitales Marketing. Unser erfahrenes Team bietet wertvolle Einblicke und Strategien, um Ihnen zu helfen, erfolgreich im wettbewerbsintensiven peruanischen Markt zu navigieren und Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Beratung zur Firmengründung: Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Registrierung Ihres Unternehmens in Peru und stellen sicher, dass Sie alle rechtlichen und behördlichen Anforderungen erfüllen.

  • Zugang zu einem Netzwerk lokaler Fachleute: Vernetzen Sie sich mit Anwälten, Steuerberatern, Architekten und Ingenieuren, die alle Experten auf ihrem Gebiet sind und Ihren Investitionsprozess in Peru erleichtern.

Steigern Sie Ihr Geschäft in Peru

Bei Alcomarkt nutzen wir unser tiefes Wissen über den peruanischen Markt, um Ihnen zu helfen, informierte Entscheidungen zu treffen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können, Ihr Unternehmen in Peru zu etablieren und auszubauen.A

Unsere Mission

Unsere Mission ist es, ausländischen Unternehmen und Privatpersonen den Markteintritt in Peru zu erleichtern und sie bei jedem Schritt, insbesondere bei der Suche nach Immobilien für neue Unternehmen und Privatpersonen, zu unterstützen. Wir bieten eine umfassende Wohnungsuche in den beliebtesten Stadtteilen von Lima an.

Anforderungen für Ausländer zur Gründung einer Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder für ein Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung (EIRL) in Peru

Es ist nicht erforderlich, in Peru zu wohnen; ein Ausländer kann eine AG, GmbH oder EIRL gründen, ohne dort ansässig zu sein, muss jedoch einen gesetzlichen Vertreter benennen, der in Peru wohnt und berechtigt ist, rechtliche Handlungen im Namen der Gesellschaft vorzunehmen. Ein Geschäftsvisum könnte erforderlich sein, wenn der Ausländer nach Peru reist, um die Gründung zu leiten oder bestimmte Aufgaben zu erledigen; dieses Visum erlaubt kurze Aufenthalte, jedoch keine Arbeitserlaubnis. In jedem Fall ist die Ernennung eines in Peru ansässigen gesetzlichen Vertreters notwendig, der befugt ist, rechtliche Dokumente zu unterzeichnen und im Namen des Unternehmens zu handeln.

Anforderungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis und einer Aufenthaltskarte (Carné de Extranjería) in Peru:

Aufenthaltsdauer und FristenFür die Erteilung einer Arbeitsvisa und einer Aufenthaltskarte (Carné de Extranjería) in Peru sind bestimmte Fristen und Verfahren entscheidend, um einen Ausländer, der in Peru arbeiten möchte, zu regulieren. Hier findest du die Details zu Aufenthaltsdauer, Fristen und dem Verfahren.

1. Aufenthaltsdauer in Peru für den Erhalt der Aufenthaltskarte

  • Es ist nicht erforderlich, vorher über einen längeren Zeitraum in Peru gelebt zu haben, bevor man eine Arbeitserlaubnis beantragt. Entscheidend ist, ein gültiges Visum zu haben, das zur Erwerbstätigkeit berechtigt.

  • Ausländer, die eine Arbeitsvisa erhalten haben, können den Antrag auf die Aufenthaltskarte (Carné de Extranjería) sofort nach der Genehmigung des Visums stellen.

2. Verfahren für die Beantragung des Arbeitsvisums und der Aufenthaltskarte

A. Beantragung der Arbeitsvisa
  • Arbeitsvertrag: Der Ausländer muss einen Arbeitsvertrag haben, der beim Ministerium für Arbeit und Beschäftigungsförderung (MTPE) registriert ist. Der Vertrag muss eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben.

  • Fristen:

    • Das Verfahren zur Erlangung der Arbeitsvisa kann zwischen 30 und 60 Tagen dauern, je nach Erfüllung der Anforderungen und der Geschwindigkeit der Bearbeitung durch Migraciones und das MTPE.

    • Der Ausländer kann mit einem Geschäftsvisum nach Peru einreisen, während die Formalitäten erledigt werden, jedoch darf er erst mit Erhalt der Arbeitsvisa arbeiten.

B. Aufenthaltskarte (Legale Aufenthaltserlaubnis)
  • Sobald die Arbeitsvisa erteilt wurde, hat der Ausländer eine Frist von 30 Tagen, um die Aufenthaltskarte (Carné de Extranjería) zu beantragen, die den rechtlichen Aufenthalt in Peru erlaubt und formell die Arbeitserlaubnis darstellt.

Benötigte Dokumente für die Aufenthaltskarte:
  1. Genehmigte Arbeitsvisa.

  2. Gültiger Reisepass.

  3. Strafregisterauszug aus dem Heimatland (apostilliert oder legalisiert).

  4. Formular F-004 von Migraciones.

  5. Zahlung der entsprechenden Gebühren.

Bearbeitungsdauer der Aufenthaltskarte:
  • Bearbeitungszeit: Nach Einreichung des Antrags und der erforderlichen Dokumente kann der Prozess zwischen 30 und 45 Tagen dauern.

Gültigkeit:
  • Die Aufenthaltskarte ist für ein Jahr gültig und kann verlängert werden, wenn der Arbeitsvertrag verlängert oder erneuert wird.

3. Vorläufige Arbeitserlaubnis während des Verfahrens

  • Während der Bearbeitung des Antrags auf die Aufenthaltskarte kann der Ausländer bei Migraciones eine Vorläufige Arbeitserlaubnis (Permiso Temporal de Trabajo - PTT) beantragen. Diese Erlaubnis ermöglicht es, vor Erhalt der Aufenthaltskarte zu arbeiten, sobald das Visum genehmigt wurde.

Zusammenfassung der Fristen:

  • Arbeitsvisa: 30 bis 60 Tage.

  • Aufenthaltskarte: 30 Tage für die Beantragung, mit einer Bearbeitungszeit von 30 bis 45 Tagen.

  • Vorläufige Arbeitserlaubnis (optional): Kann nach Genehmigung des Visums beantragt werden.

Dieses Verfahren ermöglicht es einem Ausländer, legal in Peru zu arbeiten, indem er das Arbeitsvisum erhält und anschließend eine Aufenthaltskarte beantragt, die ihm vollständige Arbeitsrechte im Land gewährt.

Schritte zur Gründung einer AG, GmbH oder EIRL in Peru

1. Gründung einer AG (Aktiengesellschaft)

  • Wählen Sie den Namen: Überprüfen Sie die Verfügbarkeit des Firmennamens.

  • Erstellen Sie die Gründungsurkunde und die Statuten: Kapitalgesellschaft, Struktur der Gesellschaft und Betriebsregeln festlegen.

  • Leisten Sie die Kapitalerhöhung: Das Grundkapital auf ein Bankkonto der Gesellschaft einzahlen.

  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen zur Registrierung bei der zuständigen Behörde ein.

  • Erhalten Sie die RUC: Eintragungsnummer für Steuerpflichtige.

  • Lizenzen und Genehmigungen: Die notwendigen Lizenzen gemäß der wirtschaftlichen Tätigkeit erhalten.

2. Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

  • Wählen Sie den Namen: Überprüfen Sie die Verfügbarkeit des Firmennamens.

  • Erstellen Sie die Gründungsurkunde und die Statuten: Rechte und Pflichten der Gesellschafter festlegen.

  • Leisten Sie die Kapitalerhöhung: Das vereinbarte Kapital von den Gesellschaftern aportieren.

  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen zur Registrierung bei der zuständigen Behörde ein.

  • Erhalten Sie die RUC: Eintragungsnummer für Steuerpflichtige.

  • Lizenzen und Genehmigungen: Die notwendigen Lizenzen gemäß der wirtschaftlichen Tätigkeit erhalten.

3. Gründung einer EIRL (Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung)

  • Wählen Sie den Namen: Überprüfen Sie die Verfügbarkeit des Firmennamens.

  • Erstellen Sie das Gründungsdokument: Die Statuten der Firma und die Erklärung zur beschränkten Haftung einfügen.

  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen zur Registrierung bei der zuständigen Behörde ein.

  • Erhalten Sie die RUC: Eintragungsnummer für Steuerpflichtige.

  • Lizenzen und Genehmigungen: Die notwendigen Lizenzen gemäß der wirtschaftlichen Tätigkeit erhalten.

    Verbotene oder Eingeschränkte Unternehmen für Ausländer in Peru

    1. Natürliche Ressourcen: Ausbeutung von Mineralien und Öl kann eingeschränkt sein.

    2. Massenmedien: Mindestens 51 % des Eigentums muss national sein.

    3. Sicherheit: Private Sicherheitsdienste und Verteidigungsaktivitäten sind eingeschränkt.

    4. Strategische Bereiche: Essenzielle öffentliche Dienste sind eingeschränkt.

    5. Gesundheitssystem: Begrenzungen beim Eigentum an Krankenhäusern und Kliniken.

    6. Fischerei: Regelungen für Investitionen in Fischerei- und Aquakulturaktivitäten.

    Überlegungen

    • Beratung: Es wird empfohlen, einen Spezialisten für ausländische Investitionen

      zu konsultieren.

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